So einfach registrieren Sie sich:
Sie erhalten nach Ihrer Registrierung eine E-Mail von uns. Klicken Sie bitte auf den enthaltenen Link, um die Richtigkeit Ihrer E-Mail-Adresse zu bestätigen und um Ihr Konto zu aktivieren. Bitte füllen Sie anschließend die erforderlichen Profildaten aus und schließen die Registrierung mit Klick auf „Konto aktivieren“ ab. Anschließend können Sie unsere Seite vollumfänglich nutzen.
Sollten Ihre Adresse außerhalb Deutschlands liegen, erfolgt die Freischaltung Ihres CorpEq-Accounts manuell und kann bis zu 24 Stunden andauern. Sollten Sie kurzfristig mitbieten wollen, rufen Sie uns bitte an unter + 49 991 290220 und bitten Sie um eine kurzfristige manuelle Freischaltung.
Begeben Sie sich bitte in den Bereich „Auktionen“ und wählen Sie eine Auktion aus. Sie können nun direkt in der Gesamtübersicht oder auch in der Einzelansicht der Auktion auf den Link „Online-Katalog“ klicken. Nun werden Ihnen alle verfügbaren Posten angezeigt.
Suchen Sie einen bestimmten Posten, ohne dass Sie eine bestimmte Auktion auswählen wollen, können Sie den Suchbegriff in die Suchleiste links oben eingeben.
Nein, Sie können den Posten nur an den online veröffentlichten Besichtigungstagen besichtigen.
CorpEq legt die Besichtigungstage vor Auktionsbeginn fest und veröffentlicht diese online auf der Auktionsplattform unter den Auktionsinformationen. Nur an diesen Terminen sind unsere Mitarbeiter für Sie vor Ort.
Ja, Sie können unter bestimmten Voraussetzungen ohne Mehrwertsteuer kaufen. Ihr Unternehmen muss in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (außerhalb Deutschlands) ansässig sein. Zur Auktionsteilnahme müssen Sie uns eine gültige UID-Nummer auf einem offiziellen Dokument sowie eine Kopie des Personalausweises des Geschäftsführers übersenden. In diesem Fall kann die Rechnungslegung ohne Ausweis der Umsatzsteuer erfolgen.
Bedingung:
Sie reichen binnen einer Woche nach erfolgter Abholung die Gelangensbestätigung oder einen CMR-Frachtbrief bei uns ein. Aus diesen Dokumenten ist ersichtlich, dass die Waren in das Land des Käufers überführt werden. Ist Ihr Unternehmen außerhalb der EU niedergelassen, wird die Rechnung mit Ausweisung der Umsatzsteuer erstellt. Sobald die vom Zoll mit einem Ausgangsvermerk freigegebenen Exportdokumente an uns übermittelt wurden, wird die Mehrwertsteuer von uns zurückerstattet.
Einfach einmalig kostenlos registrieren unter www.corpeq.de und loslegen! So bieten Sie:
Wichtige Hinweise:
Abgegebene Gebote sind verbindlich! Ein einmal abgegebenes Gebot kann nicht zurückgezogen werden. Sie müssen die Posten zu den von Ihnen abgegebenen Geboten an dem auf der Auktionsplattform angegebenen Abholtag abnehmen.
Auktionen, wie sie von CorpEq organisiert werden, fallen nicht unter den Anwendungsbereich der §§ 312b (außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge) und 312c (Fernabsatzverträge).
Nein, bei laufenden Online-Auktionen können Sie per E-Mail keine Gebote abgeben. Erst im Rahmen eines Nachverkaufs oder bei Zuschlägen unter Vorbehalt können Sie Gebote per E-Mail nachreichen.
So einfach können Sie Ihre Gebote verfolgen:
Soweit in den Auktionsinformationen nichts anderes angegeben ist
von | bis | um |
---|---|---|
0 € | 49 € | 5 € |
50 € | 199 € | 10 € |
200 € | 499 € | 20 € |
500 € | 999 € | 50 € |
1.000 € | 2.499 € | 100 € |
2.599 € | 4.999 € | 200 € |
5.000 € | 9.999 € | 500 € |
ab 10.000 € | 1.000 € |
Nein, das ist nicht möglich. Möchten Sie ein höheres Gebot eingeben, starten Sie bitte den Gebotsvorgang erneut.
Ja, es ist möglich das Höchstgebot zu erhöhen, solange Vorgebote entgegengenommen werden (Präsenzauktion) bzw. solange der Posten noch nicht abgelaufen ist (Termin- bzw. Onlineauktion).
Nein, leider ist es nicht möglich ein Gebot zu stornieren.
Der Grund: Ihr Angebot ist verbindlich. Dem haben Sie mit der endgültigen Bestätigung Ihres Gebotes zugestimmt.
Bei einer Präsenzauktion können Sie Gebote für mehrere Posten auf den „Gebotsplan“ setzen und nach Abschluss alle Gebote gleichzeitig abgeben.
Bei einer Termin- bzw. Onlineauktion können die Gebote nur einzeln abgegeben werden.
Tipp: Fügen Sie Ihre gewünschten Posten zu Ihrer Beobachtungsliste hinzu, um diese immer im Blick zu haben. Klicken Sie dazu beim betreffenden Posten auf „Beobachten“. So können Sie auch jederzeit verfolgen, bei welchen Posten Sie der Höchstbietende sind oder überboten wurden.
Ob Sie den Zuschlag für Ihre(n) Posten bekommen haben, erfahren Sie nach Auktionsschluss per E-Mail von uns. Haben Sie den Zuschlag erhalten, können folgende Szenarien eintreten:
Etwaige Sonderregelungen finden Sie unter den Auktionsinformationen.
Ist der Zuschlag erteilt, erhalten Sie von uns innerhalb von 48 Stunden eine Rechnung per E-Mail. In dieser finden Sie auch Informationen zur Zahlung und Abholung.
Ihre Rechnung senden wir Ihnen nach Ende der Auktion innerhalb von 48 Stunden per E-Mail zu. In Einzelfällen kann es bei Posten, bei denen der Zuschlag z. B. unter Vorbehalt erteilt wurde, zu Verzögerungen kommen. In diesem Fall informieren wir Sie umgehend per E-Mail über die Verzögerung.
Am besten auf dem ganz normalen Weg einer Banküberweisung. In Einzelfällen ist auch eine Bar- zahlung möglich. Die Zahlung ist fällig binnen 3 Tage nach Rechnungserhalt.
Bitte beachten Sie, dass CorpEq die erworbenen Posten nur bei vollständiger und nachgewiesener Kaufpreiszahlung an Sie herausgeben kann.
Abholzeiten und Standort geben wir jeweils gesondert bekannt. Die Abholzeiten sind aus organisatorischen Gründen unbedingt einzuhalten. Kommen Sie am Abholtag einfach mit Ihrer Rechnung bei unserem Mitarbeiter vorbei. Haben Sie per Banküberweisung bezahlt, prüfen wir kurz den Eingang Ihrer Zahlung auf unserem Konto. Nach Bestätigung des Zahlungseinganges können Sie die erworbenen Gegenstände in Empfang nehmen.
Wichtiger Hinweis:
Sie sind für eine eventuelle Demontage und den Transport der erworbenen Gegenstände grundsätzlich selbst verantwortlich. Bitte planen Sie benötigtes Werkzeug, Hubgerät bzw. Transportmittel oder auch ausreichend Personal rechtzeitig ein.
Leider nein. CorpEq versteigert in aller Regel Gegenstände aus Insolvenzmassen ab Standort. Die notwendige technische Ausstattung und/oder personelle Kapazitäten liegen in den meisten Fällen nicht mehr vor.
Unter Aufgeld ist die Auktionsgebühr zu verstehen, die in aller Regel mit einem Aufschlag von 18% auf das abgegebene Netto-Gebot zuzüglich der auf diesen Aufschlag fälligen Mehrwertsteuer vom Bieter erhoben wird.
CorpEq bietet den Interessenten vor jeder Versteigerung die Möglichkeit zur Besichtigung, aus organisatorischen Gründen meist zu festgelegten Zeiträumen. Da CorpEq im Namen und für Rechnung Dritter ausschließlich gebrauchte Sachen/Gegenstände versteigert, erfolgt die Versteigerung „gekauft wie besichtigt“ und Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Wir empfehlen deshalb dringend, vor Gebotsabgabe die Waren zu begutachten und sich über den Zustand bzw. die Vollständigkeit eingehend zu informieren.
Bietassistent
Bei Eingabe eines höheren Gebotes im Gebotsfeld aktiviert sich der Bietassistent automatisch. Dieser bietet nur bei Bedarf und in Höhe der jeweiligen Bietschritte bis zu Ihrem eingegebenen Maximalgebot.
Die Bieternummer wird vergeben, sobald Sie sich bei CorpEq angemeldet und registriert haben. Sie dient zur Wahrung der Anonymität des Bieters, der nur von CorpEq intern identifiziert werden kann.
Unter Bietschritte verstehen sich die von CorpEq festgelegten (festen) Beträge, um die sich der Mindestgebotspreis ab einer gewissen Summe erhöht. In der Regel sind diese
von | bis | Um |
---|---|---|
0 € | 49 € | 5 € |
50 € | 199 € | 10 € |
200 € | 499 € | 20 € |
500 € | 999 € | 50 € |
1.000 € | 2.499 € | 100 € |
2.599 € | 4.999 € | 200 € |
5.000 € | 9.999 € | 500 € |
ab 10.000 € | 1.000 € |
Mit einem Festgebot legen Sie im Rahmen einer Präsenzauktion einen bestimmten Betrag fest, den Sie für Ihren Posten bieten. Beim Festgebot müssen Sie Ihre Posten selbst beobachten und verfolgen.
CorpEq und/oder der Auftraggeber (Einlieferer und Verkäufer) geben keine Garantie bezüglich Vollständigkeit, Anzahl, Funktion, Gebrauchstüchtigkeit, Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Bestehen oder Fehlen von Rechten oder Ansprüchen Dritter bzw. der Möglichkeit der Übertragung der Waren an Dritte. Auch eine Rückgabe der erworbenen Ware ist nicht möglich, da Auktionen wie Sie von CorpEq organisiert werden, nicht unter den Anwendungsbereich der §§ 312b (außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge) und 312c (Fernabsatzverträge) fallen.
Genauere Informationen zum Garantierecht usw. finden Sie in unseren AGB. (Link)
Bitte achten Sie darauf, dass die dort hinterlegten Daten stets aktuell und gepflegt sein müssen, da diese zur Rechnungslegung etc. genutzt werden. Eine nachträgliche Rechnungsänderung ist nicht möglich.
Die Änderung oder Korrektur Ihrer Daten können Sie selbst auf unserer Webseite vornehmen.
So gehen Sie vor:
Bitte loggen Sie sich wie gewohnt ein und gehen auf „Kundendaten“ unter „Mein Konto“. Dort können Sie alle angegebenen Daten ändern. Bitte achten Sie darauf jede Änderung mit Klick auf „Speichern“ abzuschließen. Wichtiger Hinweis: Sollten Sie Ihre E-Mail-Adresse ändern wollen, wenden Sie sich bitte direkt an uns (info@corpeq.de).
Wenn Sie Ihr Konto bei uns löschen wollen, senden Sie uns einfach eine E-Mail an info@corpeq.de. Wir kümmern uns darum. Eine eigene Löschung ist aus technischen Gründen leider nicht möglich.
Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, klicken Sie bitte den Link rechts neben der Anmeldemaske. Anschließend geben Sie bitte die E-Mail-Adresse Ihres Kontos bei uns ein und klicken „Passwort anfordern“. Sie erhalten dann eine E-Mail, die einen Link zum zur Passwortänderung enthält.
Als Mindest- oder Limitpreis wird der Betrag bezeichnet, unter dem ein Posten nicht oder nur unter Vorbehalt versteigert wird. bzw. der Möglichkeit der Übertragung der Waren an Dritte.
Den Newsletter können Sie auf unserer Auktionsplattform ganz einfach abbestellen:
Bitte geben Sie Ihren Namen und die E-Mail-Adresse mit der Sie sich für den Newsletter registriert haben auf der Startseite (ganz unten) oder unter „Newsletter“ (im Menüpunkt „Service“) ein und klicken Sie „Abmelden“. Weiterhin haben Sie am Ende jedes Newsletters die Möglichkeit, sich vom Newsletter abzumelden.
Bei einer Online-Auktion geben Sie Ihr Maximalgebot direkt am Computer ab. Nach Ablauf der Auktion erhält der Höchstbietende bei Erreichung des Mindestpreises den Zuschlag.
Um zu bieten geben Sie in der Positionsdetailansicht den Höchstbetrag ein, den Sie für diesen Artikel bezahlen möchten. Andere Bieter sehen Ihr Maximalgebot nicht.
Wir werden dann für Sie mit automatischen Erhöhungsschritten Gebote abgeben. Diese Gebote richten sich nach dem aktuellen Höchstgebot. Wir werden nur so viel wie nötig bieten, damit Sie der Höchstbietende bleiben oder den Mindestpreis bieten, falls Ihr Höchstgebot dies zulässt. Falls ein anderer Käufer so viel wie Ihr Maximalgebot oder mehr bietet, werden wir Sie per Email benachrichtigen, damit Sie eventuell ein anderes Gebot abgeben können. Ihr Maximalgebot bleibt vertraulich, bis es von einem anderen Käufer überboten wird.
Das Auktionsende für einen Artikel verlängert sich automatisch um 2 Min. sofern 1 Min. vor Gebotsende noch Gebote abgegeben werden.
Bitte beachten Sie, dass mit der Bestätigung Ihres Gebotes unsere Verkaufs- und Versteigerungsbedingungen akzeptieren und Ihr Gebot bindend ist!
Eine Übersicht Ihrer abgegebenen Gebote, sowie erhaltene Zuschläge sind in Ihrem Kundenkonto unter den jeweiligen Menüpunkten einsehbar.
Eine Präsenzauktion findet direkt vor Ort statt. Den genauen Termin, die Möglichkeit zur Besichtigung und weitere wichtige Informationen geben wir auf unserer Homepage und/oder im Auktionskatalog bekannt. Sollten Sie an der Auktion nicht teilnehmen können, können Sie bis 12:00 Uhr am Vortrag der Auktion ein schriftliches Gebot abgeben. Ein entsprechendes Formular finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik „Service/Downloads“. Geben Sie dort bitte Ihr Maximalgebot an, da Sie -im Gegensatz zur Onlineauktion- nicht sehen können, ob bereits höhere Gebote vorliegen oder im Termin höhere Gebote abgegeben werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie mit der Abgabe eines schriftlichen Gebotes unsere Verkaufs- und Versteigerungsbedingungen akzeptieren und Ihr Gebot verbindlich ist.
Unsere Verkaufs- und Versteigerungsbedingungen regeln verbindlich den Ablauf unserer Verkäufe.
Auf etwa abweichende Bedingungen würden wir unseren einzelnen Ausschreibungen gesondert hinweisen.
Den Zuschlag bei einer Versteigerung erhält grundsätzlich der Bieter mit dem höchsten Gebot. Bei Freiverkäufen kann es in Einzelfällen auch vorkommen, dass nicht alleine das Höchstgebot sondern auch andere Faktoren (z. B. ersparte Kosten bei vollständiger Räumung, Entsorgung von Altmaterial etc.) in die Zuschlagsentscheidung mit einfließen.
Ungeachtet dessen kann jedes Gebot ohne Angabe von Gründen und nach Ermessen von CorpEq oder ihres Auftraggebers (Verkäufers) zurückgewiesen und der Zuschlag verweigert werden.
CorpEq kann Zuschläge auch „unter Vorbehalt“ erteilen, wenn z. B. der Mindestpreis unterschritten wurde oder eine gesonderte Zustimmung des Auftraggebers (Verkäufers) notwendig ist.
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